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Lizenzfragen
Ich bin Datenschutzbeauftragter
eines mittelständischen Unternehmens. In
unserer Informatik-Abteilung habe ich einen
Datenschutz-Ansprechpartner, mit dem ich
häufig gemeinsam Fragen zum Datenschutz
und zur IT-Sicherheit diskutiere und löse.
Darf der "Werkzeugkasten",
wenn mein Unternehmen nur eine Lizenz des
dsbsupporter erwirbt, auf
mehreren Arbeitsplätzen eingesetzt werden?
Der "Werkzeugkasten"
darf nur an einem Arbeitsplatz eingesetzt
werden. Es ist jedoch zulässig, zu einzelnen
Themen die Checklisten, die aus dem "Werkzeugkasten"
heraus ausgedruckt werden können (z. B.
als WORD-Datei), unternehmensintern an Datenschutz-Ansprechpartner
weiterzugeben. Auf diese Weise kann der
Datenschutzbeauftragte die Inhalte des "Werkzeugkastens"
auch mit anderen Personen innerhalb des
Unternehmens diskutieren und bearbeiten.
Ich bin innerhalb
einer Unternehmensgruppe (Konzern) von mehreren
Unternehmen zum Datenschutzbeauftragten
bestellt worden. In jedem dieser Unternehmen
gibt es zusätzlich einen Datenschutz-Koordinator,
der mit seinen Datenschutz-Kenntnissen vor
Ort als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Häufig bearbeiten wir auch im Team die angefallenen
Datenschutz-Themen.
Wie viele
Lizenzen werden bei dieser Konstellation
benötigt?
Wenn der "Werkzeugkasten"
des dsbsupporter nur am Arbeitsplatz
des "Konzern"-Datenschutzbeauftragten genutzt
werden soll, genügt die Beraterlizenz. Dies
gilt ebenso für selbständige Datenschutzbeauftragte,
die als externe Datenschutzbeauftragte mehrere
Unternehmen betreuen. Wenn der "Werkzeugkasten"
jedoch auch von anderen Personen genutzt
werden soll (z.B. von Datenschutz-Koordinatoren
in den einzelnen Konzerngesellschaften),
müssen weitere Lizenzen erworben werden.
Eine Konzernlizenz (siehe Konzern-Preisstaffel)
bietet hier erhebliche Preisvorteile.
Wir wollen
auf Grundlage der vom dsbsupporter
vorgegebenen Strukturen eine betriebsspezifische
Datenschutz-Intranet-Präsentation erstellen.
Diese soll auf unserem Intranet-Server installiert
sein, so dass jeder Mitarbeiter darauf zugreifen
kann.
Wie viele
Lizenzen des dsbsupporter
werden benötigt?
Egal, wie viele
Mitarbeiter auf die Intranet-Präsentation
zugreifen werden, sie brauchen pro Intranet-Server
nur eine Lizenz. Wenn Sie den "Werkzeugkasten"
im Unternehmen einsetzen, müssen Sie ja
bereits eine Lizenz des dsbsupporter
erworben haben. Diese berechtigt dann gleichzeitig
auch zum Einsatz der Datenschutz-Intranet-Präsentation
auf dem Intranet-Server Ihres Unternehmens.
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